Eine Regierungsvorlage zur Änderung der Gewerbeordnung 1994 wurde dem Nationalrat vorgelegt: u. a. genehmigungsfreie Betriebsanlagen unter Auflagen, längere Fristen bei Ruhend-/Erlöschensmeldungen und eine Anzeigefreistellung für gewerblich betriebene PV-Anlagen und Ladestationen.
Aus der REACH-Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel (Verordnung (EU) 2023/2055) wird 2026 erstmals eine Berichtspflicht wirksam: Ab dem 31. Mai 2026 sind für Granulate, Flocken und Pulver als Ausgangsmaterial der Kunststoffherstellung Angaben an die ECHA zu berichten.
Die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 eingeführten neuen Gefahrenklassen (u. a. endokrinschädigend, PBT/vPvB, PMT/vPvM) sind für neu in Verkehr gebrachte Gemische seit 1. Mai 2026 verbindlich anzuwenden; für bereits am Markt befindliche Stoffe gilt der 1. November 2026 (Umsetzung u. a. in Sicherheitsdatenblättern).
Mit der Verordnung (EU) 2026/859 (Amtsblatt vom 21. April 2026) wurde Anhang XVII der REACH-Verordnung um einen neuen Eintrag zu 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen ergänzt. Die Verordnung ist am 11. Mai 2026 in Kraft getreten; die Beschränkung gilt ab 10. Mai 2027.
Die österreichische Grenzwerteverordnung 2025 (GKV 2025, BGBl. II Nr. 339/2025) setzt u. a. die EU-Richtlinie (EU) 2024/869 um. Ab 9. April 2026 gelten die neuen Grenzwerte für Diisocyanate; auch der Blei-Grenzwert wurde abgesenkt.
In der Normenreihe EN 60079 (elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche) sind 2026 neue Ausgaben erschienen — darunter die zentrale Errichtungsnorm ÖVE/ÖNORM EN IEC 60079-14 in der Ausgabe 2026-04.
Zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe wurden im März 2026 neu gefasst bekannt gemacht: TRGS 521 „Tätigkeiten mit alter Mineralwolle“ (GMBl 2026 S. 300) und TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ (GMBl 2026 S. 308).
Die österreichische Blitzschutz-Normenreihe OVE EN IEC 62305 (Teile 1 bis 4) ist mit Ausgabedatum 1. März 2026 in dritter Ausgabe erschienen. Bereits zuvor war die Errichtungsnorm für elektrische Niederspannungsanlagen OVE E 8101 in neuer Ausgabe (1. Oktober 2025) veröffentlicht worden.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 505 „Blei“ wurde in einer neu gefassten Fassung bekannt gemacht (GMBl 2026 S. 146–161 vom 27. Februar 2026) und führt einen Luftgrenzwert für Blei ein.
Die VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) wurde mit BGBl. II Nr. 34/2026 (kundgemacht 25. Februar 2026, in Kraft seit 26. Februar 2026) geändert. Die Novelle bringt Klarstellungen zur Abgrenzung von Beschichten und Bedrucken sowie zu IPPC-Anlagen und zur Lösungsmittelbilanz.
Die neue Flüssiggas-Verordnung 2025 (FGV 2025) wurde am 22. Jänner 2026 als BGBl. II Nr. 15/2026 kundgemacht. Sie ersetzt mit Wirkung vom 1. Juli 2026 die Flüssiggas-Verordnung 2002 und passt die Sicherheitsanforderungen für Lagerung, Füllen, Umfüllen und Verwendung von Flüssiggas an den Stand der Technik an.
Seit 1. Jänner 2026 gilt in der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 eine weitere Verbotsstufe: fluorierte Treibhausgase mit hohem Treibhauspotenzial dürfen bei der Wartung bestimmter stationärer Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nicht mehr als neu erzeugtes Kältemittel verwendet werden.
Am 23. Dezember 2025 wurde BGBl. I Nr. 89/2025 kundgemacht — ein Sammelgesetz, das die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) ändert. Es setzt Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie und der Aarhus-Konvention um und betrifft Betreiber von Anlagen mit Dampfkesseln, Gasturbinen oder Motoren.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische" wurde in einer geänderten Fassung bekannt gemacht (GMBl 2025 S. 99).
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