Kurzmeldungen zu Änderungen bei Gesetzen, Verordnungen und Normen, die für
unsere Kunden relevant sind — mit Einordnung und Quellenangabe. Die
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Das OIB überarbeitet alle Richtlinien für die Ausgabe 2027 — inkl. neuer OIB-RL 7 „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen". Stellungnahmen bis 30.09.2026.
REACH-Beschränkung für Formaldehyd (Anhang XVII, Eintrag 77): Ab 6. August 2026 gelten Emissionsgrenzwerte für Möbel, Holzwerkstoffe und weitere Erzeugnisse.
Der TRVB-Arbeitskreis hat 2026 bereits sieben Veröffentlichungen vorgelegt — u. a. TRVB 127 S (Sprinkler), 162 N (PV-Freiflächen) und 165 N (Batteriespeicher).
BGBl. II Nr. 186/2026: neue AEV Fleisch- und Fischwirtschaft; zugleich werden AEV pflanzliche Nahrungsmittel und die Indirekteinleiterverordnung geändert.
Regierungsvorlage 573 d.B. zur Gewerbeordnungs-Novelle: genehmigungsfreie Anlagen unter Auflagen, längere Meldefristen, Anzeigefreistellung für PV/Ladestationen.
Aus der REACH-Beschränkung für Polymermikropartikel (Verordnung (EU) 2023/2055) wird ab 31. Mai 2026 erstmals eine Berichtspflicht an die ECHA wirksam.
Die per Delegierter Verordnung (EU) 2023/707 eingeführten Gefahrenklassen (endokrinschädigend, PBT/vPvB, PMT/vPvM) gelten für neue Gemische seit 1. Mai 2026.
Mit der Verordnung (EU) 2026/859 (21. April 2026) wurde REACH-Anhang XVII um 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen ergänzt; die Beschränkung gilt ab 10. Mai 2027.
Die Grenzwerteverordnung 2025 (GKV 2025, BGBl. II Nr. 339/2025) setzt EU-Vorgaben um: Ab 9. April 2026 gelten neue Grenzwerte für Diisocyanate und Blei.
Zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe wurden im März 2026 neu gefasst: TRGS 521 (alte Mineralwolle) und TRGS 561 (krebserzeugende Metalle und ihre Verbindungen).
Die Blitzschutz-Normenreihe OVE EN IEC 62305 (Teile 1–4) erschien mit Ausgabedatum 1. März 2026 in dritter Ausgabe; zuvor bereits OVE E 8101 neu erschienen.
Das Steiermärkische Deregulierungsgesetz 2025 (LGBl. Nr. 19/2026) verpflichtet Seveso-Betriebe, raumbedeutsame Planungen der Landesregierung mitzuteilen.
Die VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) wurde mit BGBl. II Nr. 34/2026 geändert (25./26. Februar 2026): Beschichten/Bedrucken, IPPC-Anlagen, Lösungsmittelbilanz.
Die Änderung der NÖ Bauordnung 2014 (LGBl. Nr. 9/2026) beschränkt Bauvorhaben innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands bestehender Seveso-Betriebe.
Seit 1. Jänner 2026 verbietet die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 bei Wartung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen neue Kältemittel mit GWP ≥ 2.500.
Das NÖ Deregulierungsgesetz 2025 (LGBl. Nr. 104/2025) fasst die Seveso-Abstandsregel im Raumordnungsrecht neu — Grenze: Verschlimmerung schwerer Unfallfolgen.
Die ÖVGW hat im Dezember 2025 eine neue Wasserstoff-Richtlinie veröffentlicht und zwei bestehende überarbeitet — das H2-Regelwerk umfasst nun 11 Richtlinien.
Das ÖWAV-Regelblatt 45 „Oberflächenentwässerung durch Versickerung in den Untergrund" ist in 2. Auflage (Dezember 2025) erschienen, samt Beiblatt 45-2.
Das Zweite Tiroler Erneuerbaren-Ausbaugesetz (LGBl. Nr. 72/2025) verlangt bei Beschleunigungsgebieten die Berücksichtigung von Seveso-Standorten und Schutzabständen.
Die ACS-Website hat einen öffentlichen Wissen-Bereich mit Nachschlagewerk, Berechnungstools, Aktuelles und FAQ erhalten — Grundlagen zum Nachlesen und Nachrechnen.