Die NÖ Landesregierung hat am 18. März 2025 eine Änderung der NÖ Bautechnikverordnung beschlossen (kundgemacht am 19. März 2025 als LGBl. Nr. 41/2025). Die Verordnung regelt die bautechnischen Anforderungen in Niederösterreich und verweist dabei auf die OIB-Richtlinien 1 bis 6 — darunter die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz).
Relevant für: Bau- und Betriebsanlagenprojekte in Niederösterreich — welche Ausgabe der OIB-Richtlinien im konkreten Verfahren maßgeblich ist, ergibt sich aus der Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Wir unterstützen bei der Einordnung im Rahmen des Behörden-Engineering.
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: LGBl. NÖ Nr. 41/2025 (NÖ Bautechnikverordnung — Änderung)