Die CLP-Verordnung regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, REACH die Registrierung, Bewertung und Beschränkung von Chemikalien. Beide Verordnungen ändern sich laufend — dieses Dossier sammelt die Meldungen dazu chronologisch.

Änderungshistorie

Chronologisch, neueste zuerst — automatisch aus den Aktuelles-Meldungen dieses Themenfelds. Jede Meldung nennt ihre Primärquelle; wo der Umsetzungsstand erfasst ist, zeigt ein Badge „Geplante Änderung" bzw. „In Kraft".

  1. REACH-Formaldehyd: neue Grenzwerte ab 6. August 2026 In Kraft REACH-Beschränkung für Formaldehyd (Anhang XVII, Eintrag 77): Ab 6. August 2026 gelten Emissionsgrenzwerte für Möbel, Holzwerkstoffe und weitere Erzeugnisse.
  2. REACH-Mikroplastik: Berichtspflicht ab 31. Mai 2026 In Kraft Aus der REACH-Beschränkung für Polymermikropartikel (Verordnung (EU) 2023/2055) wird ab 31. Mai 2026 erstmals eine Berichtspflicht an die ECHA wirksam.
  3. CLP: neue Gefahrenklassen für Gemische ab Mai 2026 In Kraft Die per Delegierter Verordnung (EU) 2023/707 eingeführten Gefahrenklassen (endokrinschädigend, PBT/vPvB, PMT/vPvM) gelten für neue Gemische seit 1. Mai 2026.
  4. REACH-Beschränkung: 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen In Kraft Mit der Verordnung (EU) 2026/859 (21. April 2026) wurde REACH-Anhang XVII um 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen ergänzt; die Beschränkung gilt ab 10. Mai 2027.
  5. GKV 2025: neue Grenzwerte für Blei und Diisocyanate In Kraft Die Grenzwerteverordnung 2025 (GKV 2025, BGBl. II Nr. 339/2025) setzt EU-Vorgaben um: Ab 9. April 2026 gelten neue Grenzwerte für Diisocyanate und Blei.
  6. TRGS 521 und TRGS 561 neu gefasst (März 2026) In Kraft Zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe wurden im März 2026 neu gefasst: TRGS 521 (alte Mineralwolle) und TRGS 561 (krebserzeugende Metalle und ihre Verbindungen).
  7. TRGS 505 „Blei“ neu gefasst (Februar 2026) In Kraft TRGS 505 „Blei“ wurde neu gefasst bekannt gemacht (GMBl 2026 S. 146–161, 27. Februar 2026) und führt einen Luftgrenzwert für Blei ein.

Primärquellen und Vertiefung

Keine Rechts- oder Sicherheitsberatung; die Einordnungen beschreiben, was sich ändert — verbindlich sind ausschließlich die Originalquellen (RIS/EUR-Lex). Zu den weiteren Dossiers: Explosionsschutz & VEXAT · Betriebsanlagen- & Umweltrecht

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