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Am 1. Juli 2026 wurde dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung der Gewerbeordnung 1994 übermittelt (573 d.B., XXVIII. GP). Der Entwurf wurde am 6. Juli 2026 dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zugewiesen; die Beratungen im Ausschuss haben laut Verfahrensstand noch nicht begonnen. Ein Beschluss im Nationalrat liegt noch nicht vor — die Änderung befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Vorgesehene Änderungen laut Erläuterungen:
- Weiterbetrieb genehmigungsfreier Anlagen unter Auflagen möglich
- Verlängerte Fristen bei der Ruhend- bzw. Aussetzungsmeldung von Betriebsanlagen
- Verlängerte Fristen, bevor eine Genehmigung wegen Nichtbetriebs erlischt
- Pflicht der Behörden, auch englischsprachige Unterlagen/Beilagen entgegenzunehmen
- Neues, auf Antrag von dinglich Berechtigten einleitbares Verfahren zur Standortbereinigung
- Erfüllung von Dokumentationspflichten durch Übermittlung an die Behörde
- Anzeige-/Genehmigungsfreistellung für gewerblich betriebene Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Relevant für: Betriebe mit genehmigungspflichtigen oder anzeigepflichtigen Betriebsanlagen sowie für Vorhaben mit gewerblich genutzten PV- oder Ladeinfrastruktur-Anlagen — insbesondere für die Einschätzung, ob ein Vorhaben künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden kann oder welche Fristen bei ruhenden Anlagen gelten.
Zu Übergangsfristen oder einem Inkrafttretenstermin liegen in den bisher veröffentlichten Unterlagen keine Angaben vor; diese Angaben werden in einer Folgemeldung ergänzt, sobald der Gesetzesbeschluss und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt vorliegen.
Ob und wie sich diese Novelle auf ein konkretes Genehmigungsverfahren auswirkt, prüfen wir im Einzelfall gerne im Rahmen unseres Behörden-Engineering.
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: Parlament Österreich — Regierungsvorlage 573 d.B. (XXVIII. GP)