Mit BGBl. II Nr. 186/2026 (kundgemacht am 10. Juli 2026) wurde eine neue Abwasseremissionsverordnung Fleisch- und Fischwirtschaft erlassen; zugleich wurden die AEV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel und — für gewerbliche Kanaleinleiter besonders relevant — die Indirekteinleiterverordnung geändert.
Relevant für: Lebensmittelbetriebe (Schlachtung, Fleisch- und Fischverarbeitung, pflanzliche Nahrungs-/Futtermittel) sowie generell Indirekteinleiter in öffentliche Kanalisationen — Mitteilungs- und Zustimmungspflichten, Grenzwerte und Eigenüberwachung. Anpassungsbedarf prüfen wir im Rahmen der Wasseraufbereitung und des Behörden-Engineering.
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: BGBl. II Nr. 186/2026 (AEV Fleisch- und Fischwirtschaft u. a.)