Mit dem Steiermärkischen Deregulierungsgesetz 2025 (LGBl. Nr. 19/2026, kundgemacht am 26. Februar 2026) werden u. a. das Steiermärkische Baugesetz und das Raumordnungsgesetz 2010 geändert. Für Störfallbetriebe relevant: Seveso-Betriebe werden verpflichtet, raumbedeutsame Planungen und Änderungen der Landesregierung mitzuteilen — eine Schnittstelle zwischen Störfallrecht und Raumordnung (Konsultationsmechanismus nach Art. 13 Seveso-III-RL).
Relevant für: Seveso-Betriebe in der Steiermark bei Erweiterungen und wesentlichen Änderungen. Einordnung im Einzelfall im Rahmen des Behörden-Engineering.
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: LGBl. Stmk Nr. 19/2026 (Steiermärkisches Deregulierungsgesetz 2025)