In Kraft Gültig ab

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Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) gilt seit 11. März 2024 und löste die frühere Verordnung (EU) 517/2014 ab. Sie sieht einen stufenweisen Ausstieg (Phase-down) sowie zeitlich gestaffelte Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote vor.

Was sich zum 1. Jänner 2026 ändert:

Relevant für: Betreiber und Instandhalter von stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie für Anlagenplanung und Beschaffung — insbesondere bei Bestandsanlagen, die bislang mit hoch-GWP-Kältemitteln (z. B. R404A) betrieben werden, für die Ersatzstoff- und Umrüstplanung.

Die Verordnung gilt unmittelbar; eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Weitere Stufen des Phase-down und zusätzliche Verwendungsverbote folgen laut Verordnung in den Jahren bis 2050.

Ob und wie sich diese Verbotsstufe auf eine konkrete Anlage auswirkt, prüfen wir im Rahmen unserer Sicherheitstechnik gerne im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung)

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