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Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) gilt seit 11. März 2024 und löste die frühere Verordnung (EU) 517/2014 ab. Sie sieht einen stufenweisen Ausstieg (Phase-down) sowie zeitlich gestaffelte Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote vor.
Was sich zum 1. Jänner 2026 ändert:
- Fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2.500 oder mehr dürfen seit 1. Jänner 2026 bei Wartung und Instandhaltung bestimmter stationärer Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nicht mehr als neu erzeugtes (Frisch-)Kältemittel eingesetzt werden.
- Recyceltes oder aufgearbeitetes Kältemittel mit GWP ≥ 2.500 bleibt für diese Wartungszwecke laut Verordnung bis 1. Jänner 2032 zulässig.
Relevant für: Betreiber und Instandhalter von stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie für Anlagenplanung und Beschaffung — insbesondere bei Bestandsanlagen, die bislang mit hoch-GWP-Kältemitteln (z. B. R404A) betrieben werden, für die Ersatzstoff- und Umrüstplanung.
Die Verordnung gilt unmittelbar; eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Weitere Stufen des Phase-down und zusätzliche Verwendungsverbote folgen laut Verordnung in den Jahren bis 2050.
Ob und wie sich diese Verbotsstufe auf eine konkrete Anlage auswirkt, prüfen wir im Rahmen unserer Sicherheitstechnik gerne im Einzelfall.