In Kraft

Mit der Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2025 (kundgemacht am 2. September 2025 als LGBl. Nr. 70/2025) übernimmt Oberösterreich die OIB-Richtlinien 1 bis 5, Ausgabe Mai 2023 in das Landesbaurecht — darunter die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz". Laut den Erläuterungen des Landes wird die OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung) noch nicht umgesetzt, da deren Ausgabe 2023 wegen der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 derzeit überarbeitet wird.

Relevant für: Bau- und gewerbliche Betriebsanlagenprojekte in Oberösterreich — brandschutztechnische Anforderungen richten sich damit nach dem Stand der OIB-Richtlinien 2023. Einordnung im Einzelfall im Rahmen des Behörden-Engineering.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: LGBl. OÖ Nr. 70/2025 (Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2025)

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