In Kraft Gültig ab

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Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden in die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 neue Gefahrenklassen aufgenommen: endokrinschädigende Eigenschaften (ED, für menschliche Gesundheit und Umwelt), persistente/bioakkumulierende/toxische bzw. sehr persistente/sehr bioakkumulierende Eigenschaften (PBT/vPvB) sowie persistente/mobile/toxische bzw. sehr persistente/sehr mobile Eigenschaften (PMT/vPvM).

Zeitplan der Anwendung (laut Verordnung):

Von diesen Fristen zu unterscheiden ist die separate CLP-Revision durch die Verordnung (EU) 2024/2865: Deren zusätzliche Kennzeichnungs- und Formatvorschriften (u. a. zu Online-Handel und Fernabsatz) wurden durch die Verordnung (EU) 2025/2439 („Stop the clock") auf einen späteren Geltungsbeginn (1. Jänner 2028) verschoben — sie sind damit nicht Gegenstand der 2026-Fristen.

Relevant für: Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen und Gemischen — insbesondere für die Einstufung und Kennzeichnung sowie für die Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (CLP)

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