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Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden in die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 neue Gefahrenklassen aufgenommen: endokrinschädigende Eigenschaften (ED, für menschliche Gesundheit und Umwelt), persistente/bioakkumulierende/toxische bzw. sehr persistente/sehr bioakkumulierende Eigenschaften (PBT/vPvB) sowie persistente/mobile/toxische bzw. sehr persistente/sehr mobile Eigenschaften (PMT/vPvM).
Zeitplan der Anwendung (laut Verordnung):
- Stoffe: anzuwenden ab 1. Mai 2025 für neu in Verkehr gebrachte Stoffe; für bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebrachte Stoffe ab 1. November 2026.
- Gemische: anzuwenden ab 1. Mai 2026 für neu in Verkehr gebrachte Gemische; für bereits vor dem 1. Mai 2026 am Markt befindliche Gemische ab 1. Mai 2028.
Von diesen Fristen zu unterscheiden ist die separate CLP-Revision durch die Verordnung (EU) 2024/2865: Deren zusätzliche Kennzeichnungs- und Formatvorschriften (u. a. zu Online-Handel und Fernabsatz) wurden durch die Verordnung (EU) 2025/2439 („Stop the clock") auf einen späteren Geltungsbeginn (1. Jänner 2028) verschoben — sie sind damit nicht Gegenstand der 2026-Fristen.
Relevant für: Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen und Gemischen — insbesondere für die Einstufung und Kennzeichnung sowie für die Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern.