In Kraft Gültig ab

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Die deutsche Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 505 „Blei" wurde neu gefasst und im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht (GMBl 2026 S. 146–161, vom 27. Februar 2026).

Was sich ändert (laut Bekanntmachung):

Die TRGS ist eine deutsche technische Regel und für österreichische Betriebe nicht unmittelbar verbindlich; in der Praxis wird sie jedoch häufig als Stand der Technik zur Auslegung von Gefahrstoff-Anforderungen herangezogen. Die entsprechenden österreichischen Grenzwerte für Blei sind in der Grenzwerteverordnung 2025 geregelt (siehe die gesonderte Meldung dazu).

Relevant für: Betriebe mit Tätigkeiten, bei denen Blei oder bleihaltige Stoffe verarbeitet werden oder freigesetzt werden können (u. a. Metallverarbeitung, Gießereien, Oberflächentechnik) — für die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: BAuA — TRGS 505 „Blei“ (GMBl 2026 S. 146–161)

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