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Die deutsche Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 505 „Blei" wurde neu gefasst und im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht (GMBl 2026 S. 146–161, vom 27. Februar 2026).
Was sich ändert (laut Bekanntmachung):
- Einführung eines Luftgrenzwerts für Blei zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2024/869; als Grenzwert für einatembaren Staub (E-Staub) nennt die TRGS 30 µg/m³.
- Anpassung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen an den Stand der Technik.
- Aktualisierung der Verweise auf den aktuellen Stand des Regelwerks (u. a. Gefahrstoffverordnung) sowie der Anforderungen an Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung exponierter Beschäftigter.
Die TRGS ist eine deutsche technische Regel und für österreichische Betriebe nicht unmittelbar verbindlich; in der Praxis wird sie jedoch häufig als Stand der Technik zur Auslegung von Gefahrstoff-Anforderungen herangezogen. Die entsprechenden österreichischen Grenzwerte für Blei sind in der Grenzwerteverordnung 2025 geregelt (siehe die gesonderte Meldung dazu).
Relevant für: Betriebe mit Tätigkeiten, bei denen Blei oder bleihaltige Stoffe verarbeitet werden oder freigesetzt werden können (u. a. Metallverarbeitung, Gießereien, Oberflächentechnik) — für die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen.