In Kraft Gültig ab

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Am 23. Dezember 2025 wurde als BGBl. I Nr. 89/2025 ein Bundesgesetz kundgemacht, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) geändert werden. Der Nationalrat hatte das Gesetz am 10. Dezember 2025 beschlossen. Wesentliche Bestimmungen treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Die Novelle dient in erster Linie der Umsetzung von EU-Vorgaben: der Industrieemissions-Richtlinie (IED, RL 2010/75/EU) — auch zur Bereinigung eines anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens wegen unvollständiger Umsetzung — sowie der Beteiligungs- und Rechtsschutzvorgaben der Aarhus-Konvention. Der Teil zum EG-K betrifft die europäischen Emissionsvorgaben für Feuerungsanlagen (mittelgroße Feuerungsanlagen, MCPD-Umfeld).

Was sich ändert (laut Kundmachung und Materialien):

Relevant für: Betreiber genehmigungspflichtiger (IPPC-/IED-)Betriebsanlagen sowie von Kessel-, Gasturbinen- und Motorenanlagen — insbesondere für die Beurteilung von Emissionsgrenzwerten, für laufende und geplante Genehmigungs- und Anpassungsverfahren und für die Berücksichtigung der Parteistellung von Umweltorganisationen.

Die Emissionsanforderungen an Feuerungs- und Kesselanlagen berühren regelmäßig das Genehmigungsverfahren. Ob und wie sich die Novelle auf eine konkrete Anlage auswirkt, prüfen wir im Rahmen unserer Arbeit zu Kesselanlagen und Thermoprozessen und der Behörden- und Genehmigungsbegleitung gerne im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: BGBl. I Nr. 89/2025 (Änderung GewO 1994 und EG-K)

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