Mit LGBl. Nr. 6/2025 (kundgemacht am 7. Februar 2025) hat Tirol das Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (und das Grundverkehrsgesetz 1996) geändert. Für Störfallbetriebe relevant: Die Novelle regelt u. a. die Parteistellung des Inhabers eines Seveso-Betriebs im Raumverträglichkeitsprüfungsverfahren sowie Bestimmungen zu neuen Entwicklungen im Gefährdungsbereich von Seveso-Betrieben.
Relevant für: Seveso-Betriebe in Tirol und Projektwerber in deren Umgebung — die raumordnungsrechtliche Behandlung angemessener Sicherheitsabstände (Art. 13 Seveso-III-RL) ist ein Kernthema unserer Leistungen Sicherheitstechnik und Behörden-Engineering; fachlicher Hintergrund im Wiki-Artikel Angemessene Sicherheitsabstände.