In Kraft

Mit BGBl. II Nr. 236/2025 (kundgemacht am 5. November 2025) wurden mehrere branchenspezifische Abwasseremissionsverordnungen (AEV) geändert: die AEV Verbrennungsgas (Abwässer aus der Abgasreinigung/Rauchgaswäsche), die AEV Getränke, die AEV anorganische Pigmente und die AEV anorganische Chemikalien — dazu die Emissionsregisterverordnung 2017. Die Novellen passen die Emissionsbegrenzungen für die betroffenen Branchen an.

Relevant für: Direkt- und Indirekteinleiter der betroffenen Branchen (u. a. Verbrennungs-/Feuerungsanlagen mit nasser Abgasreinigung, Getränkeindustrie, anorganische Chemie) — Grenzwerte, Eigenüberwachung und Emissionsregister-Meldungen. Wir unterstützen bei wasserrechtlichen Anpassungen im Rahmen der Wasseraufbereitung und des Behörden-Engineering.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: BGBl. II Nr. 236/2025 (Änderung mehrerer AEV und der EmRegV 2017)

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