In Kraft Gültig ab

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Im März 2026 wurden zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) in neu gefasster Form im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Gemeldet wird hier ausschließlich das Faktum der Neufassung samt Nummer, Titel und Fundstelle — die Regelinhalte selbst werden nicht wiedergegeben.

Neu gefasste Regeln:

Die TRGS sind deutsche technische Regeln und für österreichische Betriebe nicht unmittelbar verbindlich; in der Praxis werden sie jedoch häufig als Stand der Technik zur Auslegung von Gefahrstoff-Anforderungen herangezogen. Zur österreichischen Grenzwert-Situation siehe die gesonderte Meldung zur Grenzwerteverordnung 2025.

Relevant für: Betriebe mit Sanierungs- oder Rückbautätigkeiten an alter Mineralwolle sowie Betriebe mit Tätigkeiten, bei denen krebserzeugende Metalle (u. a. Cadmium, Cobalt, Chrom(VI), Nickel) auftreten können — für die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: BAuA — Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

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