Gültig ab

Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische" wurde in einer geänderten Fassung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht (GMBl 2025 S. 99, Änderung vom 14. Februar 2025).

Die TRGS 722 ist der Nachfolger der früheren TRBS 2152 Teil 2 und behandelt die primären Schutzmaßnahmen des Explosionsschutzes — also Maßnahmen, die das Entstehen gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären von vornherein vermeiden oder einschränken. Sie ergänzt die Beispielsammlung der DGUV Regel 113‑001.

Die TRGS ist eine deutsche technische Regel. Für österreichische Betriebe ist sie nicht unmittelbar verbindlich, wird in der Praxis aber häufig als Stand der Technik zur Auslegung der Anforderungen nach VEXAT herangezogen.

Was das für Ihre bestehenden Explosionsschutzdokumente konkret bedeutet, prüfen wir im Einzelfall gerne mit Ihnen. Eine Übersicht der einschlägigen Regelwerke finden Sie in unserem Explosionsschutz‑Wiki.

Quelle: BAuA — Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

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