Mit dem Zweiten Tiroler Erneuerbaren-Ausbaugesetz (LGBl. Nr. 72/2025, kundgemacht am 13. Oktober 2025) ändert Tirol u. a. die Tiroler Bauordnung 2022 und das Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Für Störfallbetriebe relevant: Bei der Festlegung von Flächen (Beschleunigungsgebiete) sind ausdrücklich Standorte von Seveso-Betrieben und ein angemessener Schutzabstand zu berücksichtigen.
Relevant für: Seveso-Betriebe in Tirol (Nachbarschaft neuer Energie-Infrastruktur) sowie Projektwerber von EE-Anlagen in der Nähe von Störfallbetrieben — siehe auch der Wiki-Artikel Angemessene Sicherheitsabstände.
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: LGBl. Tirol Nr. 72/2025 (Zweites Tiroler Erneuerbaren-Ausbaugesetz)