In Kraft Gültig ab

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Die VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) — sie begrenzt die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen — wurde mit BGBl. II Nr. 34/2026 geändert. Die Novelle wurde am 25. Februar 2026 kundgemacht und ist seit 26. Februar 2026 in Kraft.

Was sich ändert (laut Kundmachung):

Relevant für: Betreiber von VOC-Anlagen (u. a. Beschichtung, Lackierung, Druck) — für die Lösungsmittelbilanz, die Einstufung der Tätigkeit und die Anforderungen an IPPC-Anlagen.

Ob und wie sich die Novelle auf eine konkrete Anlage auswirkt, prüfen wir im Rahmen unseres Behörden-Engineering gerne im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: BGBl. II Nr. 34/2026 (Änderung der VOC-Anlagen-Verordnung — VAV)

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