Mit LGBl. Nr. 9/2026 (kundgemacht am 22. Jänner 2026; Beschluss des Landtags vom 20. November 2025) wurde die NÖ Bauordnung 2014 geändert. Für Störfallbetriebe zentral: Die Novelle enthält eine ausdrückliche Baubeschränkung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands eines rechtmäßig bestehenden Seveso-Betriebs — schutzwürdige Neubebauung rückt damit nicht unkontrolliert an Störfallbetriebe heran.
Relevant für: Seveso-Betriebe in Niederösterreich (Bestandsschutz ihrer Abstände) und Bauwerber im Umfeld solcher Betriebe. Die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands (BLAK-1-Methodik) begleiten wir in Sicherheitstechnik und Behörden-Engineering; Hintergrund: Angemessene Sicherheitsabstände.