In Kraft Gültig ab

Mit der Verordnung (EU) 2023/1464 der Kommission vom 14. Juli 2023 (ABl. L 180 vom 17.7.2023, S. 12) wurde Anhang XVII der REACH-Verordnung ((EG) Nr. 1907/2006) um den neuen Eintrag 77 zur Beschränkung von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern in Erzeugnissen ergänzt. Die Verordnung selbst trat bereits am 6. August 2023 in Kraft — die darin festgelegte Übergangsfrist für den überwiegenden Anwendungsbereich endet am 6. August 2026.

Was ab 6. August 2026 gilt (laut Verordnung):

Relevant für: Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Holzwerkstoffen, Möbeln und weiteren formaldehydhaltigen Erzeugnissen — für die Prüfung, ob die betroffenen Produkte die neuen Emissionsgrenzwerte einhalten, im Rahmen der Messtechnik & Analytik.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: Verordnung (EU) 2023/1464 (REACH Anhang XVII, Eintrag 77 — Formaldehyd)

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