In Kraft

Mit dem NÖ Deregulierungsgesetz 2025 (LGBl. Nr. 104/2025, kundgemacht am 29. Dezember 2025) ändert Niederösterreich u. a. die NÖ Bauordnung 2014 und das NÖ Raumordnungsgesetz 2014. Für Störfallbetriebe relevant: Die Regel zum angemessenen Sicherheitsabstand von Betrieben wird neu gefasst — Änderungen des Flächenwidmungsplans werden beschränkt, wenn sie zu einer signifikanten Verschlimmerung der Folgen eines schweren Unfalls führen könnten (Seveso-Abstandslogik im Raumordnungsrecht).

Relevant für: Seveso-Betriebe in Niederösterreich und Widmungswerber in deren Umgebung — die Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände begleiten wir in Sicherheitstechnik und Behörden-Engineering; fachlicher Hintergrund: Angemessene Sicherheitsabstände.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: LGBl. NÖ Nr. 104/2025 (NÖ Deregulierungsgesetz 2025)

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