In Kraft Gültig ab

Automatisch erstellter Beitrag — fachlich geprüft und freigegeben durch die ACS-Redaktion.

Mit der Verordnung (EU) 2026/859 wurde Anhang XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) um einen neuen Eintrag (Nr. 83) zu 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) in Erzeugnissen ergänzt. Die Änderungsverordnung wurde am 21. April 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 11. Mai 2026 in Kraft getreten.

Was sich ändert (laut Verordnung):

Relevant für: Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Erzeugnissen, in denen 2,4-Dinitrotoluol als Verunreinigung oder Bestandteil auftreten kann — für die Lieferketten- und Konformitätsprüfung sowie die rechtzeitige Umstellung vor dem Geltungsbeginn 2027.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: Verordnung (EU) 2026/859 (REACH Anhang XVII, 2,4-Dinitrotoluol)

← Zurück zu Aktuelles

Interessiert an einer Zusammenarbeit?

Let’s talk.

Kontakt aufnehmen