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Mit der Verordnung (EU) 2026/859 wurde Anhang XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) um einen neuen Eintrag (Nr. 83) zu 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) in Erzeugnissen ergänzt. Die Änderungsverordnung wurde am 21. April 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 11. Mai 2026 in Kraft getreten.
Was sich ändert (laut Verordnung):
- 2,4-DNT ist als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) aufgrund seiner krebserzeugenden Eigenschaften eingestuft.
- Ab 10. Mai 2027 dürfen Erzeugnisse, die 2,4-Dinitrotoluol in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% enthalten, nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit oder für die Verwendung durch gewerbliche Verwender bestimmt sind.
Relevant für: Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Erzeugnissen, in denen 2,4-Dinitrotoluol als Verunreinigung oder Bestandteil auftreten kann — für die Lieferketten- und Konformitätsprüfung sowie die rechtzeitige Umstellung vor dem Geltungsbeginn 2027.
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: Verordnung (EU) 2026/859 (REACH Anhang XVII, 2,4-Dinitrotoluol)