In Kraft Gültig ab

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Die mit der Verordnung (EU) 2023/2055 in Anhang XVII der REACH-Verordnung eingeführte Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel (Mikroplastik) sieht neben dem gestaffelten Inverkehrbringungsverbot Berichtspflichten vor. Eine erste dieser Berichtspflichten wird 2026 erstmals wirksam.

Was 2026 wirksam wird (laut Verordnung):

Ergänzend wurde mit der Verordnung (EU) 2026/1168 (Amtsblatt vom 1. Juni 2026) der Ausnahmetext des Eintrags 78 präzisiert und erweitert — u. a. um Human- und Tierarzneimittel sowie um eine Ausnahme für die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) bis 1 t/Jahr.

Relevant für: Hersteller und industrielle Verwender von Kunststoff-Ausgangsmaterialien und von Produkten, die synthetische Polymermikropartikel enthalten — für die Prüfung, ob eine Berichtspflicht gegenüber der ECHA besteht, und für deren fristgerechte Erfüllung.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: Verordnung (EU) 2023/2055 (REACH Anhang XVII, synthetische Polymermikropartikel)

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