In Kraft

Mit LGBl. Nr. 32/2025 (kundgemacht am 19. Mai 2025) hat der Steiermärkische Landtag das Steiermärkische Seveso-Betriebe-Gesetz 2017 geändert — das Landesgesetz, das die Seveso-III-Richtlinie für Betriebe außerhalb des Gewerberechts (z. B. landesrechtlich bewilligte Anlagen) in der Steiermark umsetzt.

Relevant für: Betreiber von Seveso-Betrieben in der Steiermark — welche Pflichten sich konkret ändern, ergibt sich aus dem Kundmachungstext; Einordnung im Einzelfall im Rahmen unserer Leistungen Sicherheitstechnik und Behörden-Engineering.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: LGBl. Stmk Nr. 32/2025 (Änderung Seveso-Betriebe-Gesetz 2017)

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