In Kraft

Am 6. August 2026 wurde als LGBl. Nr. 83/2026 die neue Salzburger Bautechnikverordnung kundgemacht (gemeinsam mit der Erlassung einer Salzburger Hebeanlagenverordnung). Die Verordnung erklärt die OIB-Richtlinien — mit Bezug auf die Ausgabe 2023 — samt Sonderregelungen für verbindlich; darunter die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz).

Relevant für: Bau- und gewerbliche Betriebsanlagenprojekte im Land Salzburg — die bautechnischen (insbesondere brandschutztechnischen) Anforderungen richten sich damit nach dem aktuellen OIB-Stand. Details und Übergangsbestimmungen ergeben sich aus der Kundmachung; Einordnung im Einzelfall im Rahmen des Behörden-Engineering.

Quellen und weiterführende Informationen

Quelle: LGBl. Sbg Nr. 83/2026 (Salzburger Bautechnikverordnung)

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