Gültig ab

Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) wurde als BGBl. II Nr. 45/2023 kundgemacht und ist mit 1. März 2023 in Kraft getreten. Sie löst die frühere VbF ab und regelt die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten — in nicht genehmigungspflichtigen wie in genehmigungspflichtigen Anlagen (mit Übergangsbestimmungen für bereits genehmigte Betriebsanlagen).

Mit BGBl. II Nr. 141/2024 wurde die VbF 2023 novelliert; diese Novelle trat mit 1. Juli 2024 in Kraft und brachte im Wesentlichen begriffliche Klarstellungen, unter anderem zum Anwendungsbereich.

Die Lagerung und der Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten berühren regelmäßig auch den Explosionsschutz (Zonenfestlegung nach VEXAT) und das Betriebsanlagenrecht. Ob und wie sich die VbF 2023 auf Ihre Anlage auswirkt, klären wir im Rahmen der Behörden‑ und Genehmigungsbegleitung gerne mit Ihnen.

Quelle: RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes

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