Das global harmonisierte System (GHS), in der EU umgesetzt durch die CLP-Verordnung, kennzeichnet gefährliche Stoffe und Gemische mit Gefahrenpiktogrammen, einem Signalwort sowie H- und P-Sätzen. Die neun Piktogramme im Überblick:

GHS-Gefahrenpiktogramme: Code, Symbol und typische Gefahren bzw. Gefahrenklassen
Code Symbol Typische Gefahren / Gefahrenklassen
GHS01 Explodierende Bombe Instabile explosive Stoffe, Explosivstoffe, selbstzersetzliche Stoffe, organische Peroxide.
GHS02 Flamme Entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten und Feststoffe; selbsterhitzungsfähige, pyrophore und mit Wasser entzündbare Gase bildende Stoffe.
GHS03 Flamme über Kreis Oxidierend (entzündend/brandfördernd) — Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe.
GHS04 Gasflasche Gase unter Druck (verdichtet, verflüssigt, tiefgekühlt verflüssigt oder gelöst).
GHS05 Ätzwirkung Hautätzend, schwere Augenschäden; auf Metalle korrosiv wirkend.
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Akute Toxizität (Kategorie 1–3) — tödlich oder giftig.
GHS07 Ausrufezeichen Gesundheitsschädlich (akute Toxizität Kat. 4), Haut-/Augenreizung, Hautsensibilisierung, Wirkung auf Zielorgane (einmalig, Kat. 3).
GHS08 Gesundheitsgefahr Krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch, Atemwegssensibilisierung, Zielorgantoxizität, Aspirationsgefahr.
GHS09 Umwelt (Baum und Fisch) Gewässergefährdend (akut und/oder chronisch).

Signalwörter

Das Signalwort gibt den Schweregrad an: „Gefahr" für die schwerwiegenderen, „Achtung" für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien. Die konkrete Zuordnung von Piktogramm, Signalwort und H-/P-Sätzen zu einer Gefahrenklasse und -kategorie regelt die CLP-Verordnung (Anhänge I–V).

Siehe auch

Quelle: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Piktogramme: Anhang V), basierend auf dem UN-GHS. Amtliches EU-Recht — verbindlich ist die jeweils geltende konsolidierte Fassung (EUR-Lex).

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