Wasseraufbereitung passt Wasserqualitäten an ihren Verwendungszweck an — Prozesswasser, Kesselspeisewasser oder Abwasser vor der Einleitung. Das geeignete Verfahren richtet sich nach den Inhaltsstoffen und dem Zielwert; meist werden mehrere Schritte kombiniert.
Kennparameter
Die Auslegung stützt sich auf Analysenwerte, u. a.: CSB (chemischer Sauerstoffbedarf) und BSB₅ (biochemischer Sauerstoffbedarf) als Maß der organischen Fracht, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit (Salzgehalt), Härte (°dH), Trübung, abfiltrierbare Stoffe sowie summarische Parameter wie AOX (adsorbierbare organische Halogene).
Verfahrensstufen
- Mechanisch: Rechen/Siebe, Sedimentation, Filtration — Abtrennung ungelöster Stoffe.
- Chemisch-physikalisch: Neutralisation (pH-Einstellung), Fällung und Flockung (gelöste Stoffe/Schwermetalle in abtrennbare Form überführen; Flockungshilfsmittel), Adsorption (Aktivkohle), Ionenaustausch und Enthärtung/Entsalzung.
- Membranverfahren: Mikro-/Ultra-/Nanofiltration und Umkehrosmose (RO) zur Entsalzung und Feinabtrennung.
- Weitergehend: Oxidation und biologische Stufen zum Abbau organischer Fracht.
Anwendungsfelder
- Prozesswasser: Anpassung an die Verfahrensanforderungen.
- Kesselspeisewasser: Enthärtung/Entsalzung und Sauerstoffbindung zum Schutz der Kesselanlage.
- Abwasser: Behandlung bis zur Einhaltung der Einleitbedingungen.
Rechtsrahmen der Einleitung
Bei der Einleitung ist zwischen Direkteinleitung (in ein Gewässer) und Indirekteinleitung (in eine Kanalisation/Kläranlage) zu unterscheiden. Die Emissionsbegrenzungen ergeben sich u. a. aus der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) und branchenspezifischen Verordnungen. Die zugehörige Analytik liefert Messtechnik & Analytik.
Einordnung
Konzepte und Bewertung für Prozess-, Kessel- und Abwasseraufbereitung bieten wir im Rahmen der Leistung Wasseraufbereitung an.