Erforderlicher Abstand zu einer Brandquelle, damit die thermische Bestrahlungsstärke einen gewählten Grenz-/Zielwert nicht überschreitet — als Orientierung für Abstands- und Aufstellungsfragen. Formel, Schwellenwerte und Grenzen sind unter dem Rechner dokumentiert.
Punktquellenmodell (TNO/CCPS); Beurteilungswert 3,0 kW/m² nach BLAK-1 (Raumordnung AT)
Sicherheitsabstand aus Strahlungsgrenzwert
Erforderlicher Abstand zu einer Brandquelle, damit die thermische Bestrahlungsstärke einen gewählten Beurteilungswert nicht überschreitet — Inverse des Wärmestrahlungs-Rechners. Vorbelegt ist der österreichische Raumordnungs-Beurteilungswert 3,0 kW/m² nach BLAK-1; jeder Wert ist unter dem Rechner mit Quelle begründet.
Erforderlicher Abstand r:
r = √( f · Q̇ / (4π · Egrenz) ) mit Q̇ in kW,
E in kW/m² → r in m. Punktquellenmodell; ideale isotrope Abstrahlung.
Hinweis: Das Ergebnis dient der ersten Orientierung und ersetzt keine sicherheitstechnische Beurteilung im Einzelfall; es ist kein Gutachten. Für verbindliche Aussagen sind die konkreten Stoff- und Betriebsdaten sowie die einschlägigen Regelwerke heranzuziehen.
Dokumentation & fachlicher Hintergrund
1. Formel
Das Punktquellenmodell gibt die Bestrahlungsstärke
E = (f · Q̇) / (4π · r²). Nach dem Abstand aufgelöst:
r = √( f · Q̇ / (4π · Egrenz) )
mit Verbrennungsleistung Q̇ (kW), Strahlungsanteil
f und dem Grenzwert der Bestrahlungsstärke
Egrenz (kW/m²); r ergibt sich in Metern. Die
Verbrennungsleistung folgt aus Q̇ = ṁ · ΔHc —
siehe Wärmestrahlungs-Rechner.
2. Beurteilungswert 3,0 kW/m² (BLAK-1) — Begründung
Vorbelegt ist 3,0 kW/m². Der Österreichische Bundesländer-Arbeitskreis Seveso (BLAK) legt in der Empfehlung Nr. 1 „Angemessene Sicherheitsabstände" (März 2015) für die Raumordnung als Beurteilungswert der Wärmestrahlung 3,0 kW/m² (Dauereinwirkung) fest — begründet damit, dass eine Fluchtmöglichkeit nicht für alle Personen gleichermaßen angesetzt werden kann; die Sonneneinstrahlung bleibt dabei unberücksichtigt. International werden 1,6–5 kW/m² für irreversible Personenschäden angegeben.
Für kurzzeitige Einwirkung nennt BLAK-1 statt einer
Bestrahlungsstärke eine thermische Dosis von 500 TDU
mit TDU = (kW/m²)4/3 · s (Betrachtung bis 60 s,
z. B. beim BLEVE-Feuerball) — dieser dosisbasierte Fall wird von
diesem Rechner nicht abgedeckt.
3. Weitere Schwellenwerte — Begründung je Wert
Die übrigen Auswahlwerte sind Wirkungsschwellen aus der Störfall-Literatur (keine rechtsverbindlichen Grenzwerte). Jeder Wert mit seiner Herkunft:
| E (kW/m²) | Wirkung | Quelle |
|---|---|---|
| 1,6 | untere internationale Angabe für irreversible Personenschäden | BLAK-1 (2015), Kap. 2.3.2 |
| 3,0 | Beurteilungswert Raumordnung Österreich (Dauereinwirkung) | BLAK-1 (2015), Kap. 2.3.2 |
| 4,5 | Blasenbildung nach 20 s (Referenzangabe) | Kanton Zürich 1992 (in BLAK-1, Tab. 4) |
| 5,0 | obere internationale Angabe für irreversible Personenschäden | BLAK-1 (2015), Kap. 2.3.2 |
| 12,5 | Verbrennungen 1. Grades nach 10 s; Bersten von Glas nach 10 min | Kanton Zürich 1992 (in BLAK-1, Tab. 4) |
| 36–37,5 | Verbrennungen 3. Grades nach 10 s; Schäden an Anlagen/Stahl | Kanton Zürich 1992 (in BLAK-1, Tab. 4) |
Zum Vergleich: 1 kW/m² entspricht etwa der maximalen Sonneneinstrahlung; bis 1,5 kW/m² sind auch bei längerer Exposition keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten (BLAK-1, Tab. 4).
4. Annahmen & Grenzen
- Punktquelle: gute Näherung im Fernfeld (r ≫ Flammendurchmesser); im Nahfeld unterschätzt das Modell die Strahlung — dann Flächenstrahler-/Solid-Flame-Modell verwenden.
- Keine Abschirmung/Atmosphäre: Transmission (Wasserdampf/CO₂), Wind und Hindernisse sind nicht berücksichtigt.
- Strahlungsanteil f: brennstoff- und brandgrößenabhängig (typ. 0,15–0,35); konservativ wählen.
- Orientierung: ersetzt keine Konsequenzberechnung im Einzelfall.
5. Quellen & Stand
Beurteilungswerte: Österreichischer
Bundesländer-Arbeitskreis Seveso, Empfehlung Nr. 1 „Grundlage
zur Ermittlung von angemessenen Sicherheitsabständen für die Zwecke der
Raumordnung" (BLAK-1), März 2015, Kap. 2.3.2 und Tab. 4
(Referenzwerte nach Kanton Zürich 1992).
Punktquellenmodell: TNO, Methods for the
calculation of physical effects (Yellow/Green Book); CCPS,
Guidelines for Evaluating the Characteristics of Vapor Cloud
Explosions, Flash Fires and BLEVEs.
Einordnung im Kontext der beiden Seveso-Abstandsmodelle: Angemessene Sicherheitsabstände (Seveso).
Stand: 2026-07.