Erforderlicher Abstand zu einer Brandquelle, damit die thermische Bestrahlungsstärke einen gewählten Grenz-/Zielwert nicht überschreitet — als Orientierung für Abstands- und Aufstellungsfragen. Formel, Schwellenwerte und Grenzen sind unter dem Rechner dokumentiert.

Punktquellenmodell (TNO/CCPS); Beurteilungswert 3,0 kW/m² nach BLAK-1 (Raumordnung AT)

Sicherheitsabstand aus Strahlungsgrenzwert

Erforderlicher Abstand zu einer Brandquelle, damit die thermische Bestrahlungsstärke einen gewählten Beurteilungswert nicht überschreitet — Inverse des Wärmestrahlungs-Rechners. Vorbelegt ist der österreichische Raumordnungs-Beurteilungswert 3,0 kW/m² nach BLAK-1; jeder Wert ist unter dem Rechner mit Quelle begründet.

Erforderlicher Abstand r:

r = √( f · Q̇ / (4π · Egrenz) ) mit Q̇ in kW, E in kW/m² → r in m. Punktquellenmodell; ideale isotrope Abstrahlung.

Hinweis: Das Ergebnis dient der ersten Orientierung und ersetzt keine sicherheitstechnische Beurteilung im Einzelfall; es ist kein Gutachten. Für verbindliche Aussagen sind die konkreten Stoff- und Betriebsdaten sowie die einschlägigen Regelwerke heranzuziehen.

Dokumentation & fachlicher Hintergrund

1.  Formel

Das Punktquellenmodell gibt die Bestrahlungsstärke E = (f · Q̇) / (4π · r²). Nach dem Abstand aufgelöst:

r = √( f · Q̇ / (4π · Egrenz) )

mit Verbrennungsleistung (kW), Strahlungsanteil f und dem Grenzwert der Bestrahlungsstärke Egrenz (kW/m²); r ergibt sich in Metern. Die Verbrennungsleistung folgt aus Q̇ = ṁ · ΔHc — siehe Wärmestrahlungs-Rechner.

2.  Beurteilungswert 3,0 kW/m² (BLAK-1) — Begründung

Vorbelegt ist 3,0 kW/m². Der Österreichische Bundesländer-Arbeitskreis Seveso (BLAK) legt in der Empfehlung Nr. 1 „Angemessene Sicherheitsabstände" (März 2015) für die Raumordnung als Beurteilungswert der Wärmestrahlung 3,0 kW/m² (Dauereinwirkung) fest — begründet damit, dass eine Fluchtmöglichkeit nicht für alle Personen gleichermaßen angesetzt werden kann; die Sonneneinstrahlung bleibt dabei unberücksichtigt. International werden 1,6–5 kW/m² für irreversible Personenschäden angegeben.

Für kurzzeitige Einwirkung nennt BLAK-1 statt einer Bestrahlungsstärke eine thermische Dosis von 500 TDU mit TDU = (kW/m²)4/3 · s (Betrachtung bis 60 s, z. B. beim BLEVE-Feuerball) — dieser dosisbasierte Fall wird von diesem Rechner nicht abgedeckt.

3.  Weitere Schwellenwerte — Begründung je Wert

Die übrigen Auswahlwerte sind Wirkungsschwellen aus der Störfall-Literatur (keine rechtsverbindlichen Grenzwerte). Jeder Wert mit seiner Herkunft:

E (kW/m²)WirkungQuelle
1,6untere internationale Angabe für irreversible PersonenschädenBLAK-1 (2015), Kap. 2.3.2
3,0Beurteilungswert Raumordnung Österreich (Dauereinwirkung)BLAK-1 (2015), Kap. 2.3.2
4,5Blasenbildung nach 20 s (Referenzangabe)Kanton Zürich 1992 (in BLAK-1, Tab. 4)
5,0obere internationale Angabe für irreversible PersonenschädenBLAK-1 (2015), Kap. 2.3.2
12,5Verbrennungen 1. Grades nach 10 s; Bersten von Glas nach 10 minKanton Zürich 1992 (in BLAK-1, Tab. 4)
36–37,5Verbrennungen 3. Grades nach 10 s; Schäden an Anlagen/StahlKanton Zürich 1992 (in BLAK-1, Tab. 4)

Zum Vergleich: 1 kW/m² entspricht etwa der maximalen Sonneneinstrahlung; bis 1,5 kW/m² sind auch bei längerer Exposition keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten (BLAK-1, Tab. 4).

4.  Annahmen & Grenzen
  • Punktquelle: gute Näherung im Fernfeld (r ≫ Flammendurchmesser); im Nahfeld unterschätzt das Modell die Strahlung — dann Flächenstrahler-/Solid-Flame-Modell verwenden.
  • Keine Abschirmung/Atmosphäre: Transmission (Wasserdampf/CO₂), Wind und Hindernisse sind nicht berücksichtigt.
  • Strahlungsanteil f: brennstoff- und brandgrößenabhängig (typ. 0,15–0,35); konservativ wählen.
  • Orientierung: ersetzt keine Konsequenzberechnung im Einzelfall.
5.  Quellen & Stand

Beurteilungswerte: Österreichischer Bundesländer-Arbeitskreis Seveso, Empfehlung Nr. 1 „Grundlage zur Ermittlung von angemessenen Sicherheitsabständen für die Zwecke der Raumordnung" (BLAK-1), März 2015, Kap. 2.3.2 und Tab. 4 (Referenzwerte nach Kanton Zürich 1992).
Punktquellenmodell: TNO, Methods for the calculation of physical effects (Yellow/Green Book); CCPS, Guidelines for Evaluating the Characteristics of Vapor Cloud Explosions, Flash Fires and BLEVEs.

Einordnung im Kontext der beiden Seveso-Abstandsmodelle: Angemessene Sicherheitsabstände (Seveso).

Stand: 2026-07.

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