Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der zeitlichen Wahrscheinlichkeit einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre in Zonen eingeteilt — für Gase/Dämpfe/Nebel (0/1/2) und für Stäube (20/21/22). Die Zone bestimmt, welche Gerätekategorie dort eingesetzt werden darf.
Gase, Dämpfe und Nebel
| Zone | Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | Zulässige Gerätekategorie |
|---|---|---|
| Zone 0 | Ständig, über lange Zeiträume oder häufig | Kategorie 1G |
| Zone 1 | Bei Normalbetrieb gelegentlich | Kategorie 2G (oder 1G) |
| Zone 2 | Bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig | Kategorie 3G (oder 1G/2G) |
Stäube
| Zone | Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | Zulässige Gerätekategorie |
|---|---|---|
| Zone 20 | Ständig, über lange Zeiträume oder häufig | Kategorie 1D |
| Zone 21 | Bei Normalbetrieb gelegentlich | Kategorie 2D (oder 1D) |
| Zone 22 | Bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig | Kategorie 3D (oder 1D/2D) |
Die Zoneneinteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers bzw. Betreibers und wird im Explosionsschutzdokument festgehalten. „G" steht für Gas, „D" für Staub (dust); höhere Gerätekategorien (kleinere Zahl) dürfen jeweils auch in der weniger strengen Zone eingesetzt werden.
Siehe auch
- Leistung Explosionsschutz — Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument.
- Wiki: Explosionsschutz — sicherheitstechnische Kenngrößen.
- GHS-Kennzeichnung — Gefahrenpiktogramme & Signalwörter.
Quellen: ATEX-Arbeitsschutz-Richtlinie 1999/92/EG (Anhang I), in Österreich umgesetzt durch die VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären); Gerätekategorien nach der ATEX-Produkt-Richtlinie 2014/34/EU. Amtliche Rechtsakte — verbindlich ist die jeweils geltende Fassung (RIS bzw. EUR-Lex).