Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der zeitlichen Wahrscheinlichkeit einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre in Zonen eingeteilt — für Gase/Dämpfe/Nebel (0/1/2) und für Stäube (20/21/22). Die Zone bestimmt, welche Gerätekategorie dort eingesetzt werden darf.

Gase, Dämpfe und Nebel

Ex-Zonen für Gase, Dämpfe und Nebel: Zone, Auftreten der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre und zulässige Gerätekategorie
Zone Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Zulässige Gerätekategorie
Zone 0 Ständig, über lange Zeiträume oder häufig Kategorie 1G
Zone 1 Bei Normalbetrieb gelegentlich Kategorie 2G (oder 1G)
Zone 2 Bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig Kategorie 3G (oder 1G/2G)

Stäube

Ex-Zonen für Stäube: Zone, Auftreten der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre und zulässige Gerätekategorie
Zone Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Zulässige Gerätekategorie
Zone 20 Ständig, über lange Zeiträume oder häufig Kategorie 1D
Zone 21 Bei Normalbetrieb gelegentlich Kategorie 2D (oder 1D)
Zone 22 Bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig Kategorie 3D (oder 1D/2D)

Die Zoneneinteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers bzw. Betreibers und wird im Explosionsschutzdokument festgehalten. „G" steht für Gas, „D" für Staub (dust); höhere Gerätekategorien (kleinere Zahl) dürfen jeweils auch in der weniger strengen Zone eingesetzt werden.

Siehe auch

Quellen: ATEX-Arbeitsschutz-Richtlinie 1999/92/EG (Anhang I), in Österreich umgesetzt durch die VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären); Gerätekategorien nach der ATEX-Produkt-Richtlinie 2014/34/EU. Amtliche Rechtsakte — verbindlich ist die jeweils geltende Fassung (RIS bzw. EUR-Lex).

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