Lässt sich das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher ausschließen und sind auch nicht alle wirksamen Zündquellen vermeidbar, greift die dritte Stufe des Schutzkonzepts: der konstruktive (tertiäre) Explosionsschutz. Er verhindert die Explosion nicht, sondern begrenzt ihre Auswirkungen auf ein unbedenkliches Maß — die Anlage wird so ausgelegt, dass eine Explosion niemanden gefährdet und sich nicht in andere Anlagenteile fortpflanzt.

Ausgangsgrößen der Auslegung

Grundlage jeder konstruktiven Maßnahme sind die sicherheitstechnischen Kenngrößen des Stoffes und die Geometrie des Apparats:

Explosionsdruckfeste Bauweise

Der Apparat wird so stabil gebaut, dass er dem Explosionsdruck standhält:

Die druckfeste Bauweise wird häufig mit einer der folgenden Maßnahmen kombiniert, um p_red zu senken.

Druckentlastung

Eine definierte Öffnung gibt bei einer Explosion frei und lässt Druck und Flammen kontrolliert ins Freie ab, sodass p_red unter der Apparatefestigkeit bleibt:

Druckentlastung ist nur zulässig, wenn keine gefährlichen Mengen toxischer Stoffe freigesetzt werden.

Explosionsunterdrückung

Ein aktives System erkennt die beginnende Explosion in Millisekunden über Druck- oder Flammensensoren und bläst schlagartig Löschmittel ein, bevor sich der volle Druck aufbaut. So bleibt p_red niedrig, ohne dass etwas ins Freie abgelassen wird — geeignet auch für toxische oder wertvolle Produkte und für Apparate, die sich nicht entlasten lassen.

Explosionstechnische Entkopplung

Damit sich eine Explosion nicht durch Rohrleitungen in angeschlossene Anlagenteile fortpflanzt (Flammen- und Druckübertragung, Gefahr der Detonation und Druckvorstauung), werden Anlagenteile entkoppelt:

Flammendurchschlagsicherungen

An Leitungen und Öffnungen von Behältern mit brennbaren Gasen/Dämpfen verhindern Flammendurchschlagsicherungen (Deflagrations- bzw. Detonationssicherungen) über enge Spalte (Grundlage: die Grenzspaltweite der Explosionsgruppe IIA/IIB/IIC), dass eine Flamme die Sicherung durchschlägt.

Zusammenwirken und Nachweis

Konstruktive Maßnahmen werden meist kombiniert (z. B. druckstoßfester Apparat + Druckentlastung + Entkopplung der Rohrleitungen zu einem geschlossenen Schutzsystem). Die eingesetzten Schutzeinrichtungen sind selbst ATEX-Produkte (Richtlinie 2014/34/EU) mit geprüfter Eignung; ihre Wirksamkeit und die zugrunde gelegten Kenngrößen sind im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren.

Einordnung

Auswahl, Auslegung und Nachweis konstruktiver Schutzmaßnahmen begleiten wir im Rahmen der Leistung Explosionsschutz. Dieser Artikel gibt einen Überblick; die verbindlichen Bemessungsverfahren und Prüfgrundsätze ergeben sich aus den einschlägigen Regelwerken in ihrer geltenden Fassung.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall; verbindlich sind die jeweils geltenden Rechts- und Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung.

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