Funktionale Sicherheit ist der Teil der Anlagensicherheit, der von der korrekten Funktion sicherheitsgerichteter Einrichtungen abhängt — typischerweise prozessleittechnische (PLT-)Schutzeinrichtungen wie „bei Grenzdruck automatisch abschalten". Dieser Artikel vertieft den in den Grundlagen der Prozesssicherheit eingeführten Begriff SIL.

SIF, SIS und die Abgrenzung zur Grundautomatisierung

Sicherheitsintegritätslevel SIL 1–4

Der SIL beschreibt die geforderte Zuverlässigkeit einer Sicherheitsfunktion. Er wird aus dem Risiko abgeleitet (je größer die notwendige Risikoreduzierung, desto höher der SIL) — etwa über Risikograph oder LOPA. Vier Stufen: SIL 1 (geringste) bis SIL 4 (höchste Anforderung; in der Prozessindustrie selten).

Quantifiziert wird der SIL über die zulässige Versagenswahrscheinlichkeit — mit zwei Betriebsarten:

Architektur: HFT, SFF und Redundanz

Zwei Größen bestimmen, welche SIL-Stufe eine Architektur erreichen darf:

Redundante Strukturen werden als MooN angegeben (M out of N, z. B. 1oo2, 2oo3) — sie erhöhen entweder die Sicherheit oder die Verfügbarkeit. Zu beachten sind Ausfälle gemeinsamer Ursache (CCF), die Redundanz entwerten.

Sicherheitslebenszyklus

Funktionale Sicherheit ist ein Lebenszyklus, kein Einmalnachweis:

  1. Analyse: Gefährdung/Risiko, Festlegung der SIF und der Ziel-SIL.
  2. Realisierung: Auswahl und Auslegung nach SIL, Verifikation der erreichten PFD/PFH.
  3. Betrieb: Proof-Test in festgelegten Intervallen, Instandhaltung, Änderungsmanagement, Außerbetriebnahme.

Der Proof-Test ist zentral: Eine nie erprobte Schutzeinrichtung bietet keine gesicherte Wirkung; das Testintervall geht direkt in die PFD_avg ein.

Einordnung

SIL-Betrachtung, Auslegung und Verifikation sicherheitsgerichteter Einrichtungen begleiten wir im Rahmen der Leistung Sicherheitstechnik, eng verzahnt mit der Gefährdungsanalyse (HAZOP/PAAG). Dieser Artikel gibt einen Überblick; verbindlich sind die Normen zur funktionalen Sicherheit in ihrer geltenden Fassung.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall; verbindlich sind die jeweils geltenden Rechts- und Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung.

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