Während die Grundlagen der Kesselanlagen Bauarten, Kennwerte und Sicherheitseinrichtungen behandeln, geht es hier um den sicheren Betrieb über die Lebensdauer: Wer beaufsichtigt den Kessel, und wie wird er wiederkehrend geprüft?

Beaufsichtigung des Betriebs

Dampfkessel bergen hohe Energieinhalte; ihr Betrieb ist an eine geregelte Beaufsichtigung gebunden. Grundmodelle:

Welches Modell zulässig ist, hängt von Kesselart, Ausrüstung und Zulassung ab und ist den geltenden Kesselvorschriften zu entnehmen.

Kesselwärter — Befähigung

Der Kesselwärter benötigt eine der Kesselgröße/-art entsprechende Befähigung (Schulung/Prüfung). Zu seinen Aufgaben zählen Überwachung von Wasserstand, Druck und Feuerung, Funktionskontrolle der Sicherheitseinrichtungen und das richtige Verhalten bei Störungen.

Wiederkehrende Prüfungen

Dampfkessel unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch befugte Prüforgane. Üblicherweise unterschieden werden:

Die Prüffristen richten sich nach Kesselart, Betriebsweise und Zustand und sind in den Vorschriften bzw. im Bescheid festgelegt; besondere Anlässe (Umbau, Reparatur, längere Stilllegung) lösen zusätzliche Prüfungen aus.

Aufstellung und Betriebsdokumente

Zusammenspiel

Der Betrieb setzt geeignetes Kesselspeisewasser voraus und ist in das allgemeine Betriebsanlagenrecht eingebettet; die Herstellung druckführender Teile folgt der PED (2014/68/EU).

Einordnung

Beurteilung, Prüfbegleitung und Betriebskonzepte für Kessel- und Thermoprozessanlagen bieten wir im Rahmen der Leistung Kesselanlagen & Thermoprozesse an. Dieser Artikel gibt einen Überblick; verbindlich sind die geltenden Kessel- und Druckgerätevorschriften.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall; verbindlich sind die jeweils geltenden Rechts- und Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung.

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