Neben Emission (Kamin) und Immission (Außenluft) ist die Luft am Arbeitsplatz ein eigenes Schutzgut: Sie schützt die Beschäftigten vor gesundheits­schädlichen Konzentrationen. Grundlage ist in Österreich die Grenzwerteverordnung (GKV) auf Basis des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). Dieser Artikel ergänzt die Emissions- und Immissionsmessung um die arbeitsplatzbezogene Sicht.

Grenzwertarten

Zeitliche Bewertung: TMW und KZW

Grenzwerte sind an eine Mittelungszeit gebunden:

Die konkreten Zahlenwerte, Faktoren und Kennzeichnungen (z. B. Haut-, Sensibilisierungs-, krebserzeugend-Vermerke) sind der Grenzwerteliste der GKV in der geltenden Fassung zu entnehmen — sie sind dort verbindlich und werden hier nicht wiedergegeben.

Messung: personengetragen vs. ortsfest

Expositionsermittlung und Beurteilung

Die Exposition wird über repräsentative Messungen (Tätigkeiten, worst case, Dauer) ermittelt und mit TMW/KZW verglichen. Neben der Höhe zählen Dauer und Häufigkeit. Ergibt sich eine Überschreitung, greift die Maßnahmenhierarchie: Substitution → technische → organisatorische → persönliche Schutzmaßnahmen (Atemschutz zuletzt). Bewertung und Dokumentation sind Teil der Gefahrstoff-Evaluierung.

Abgrenzung

Einordnung

Messkonzept, Durchführung und Beurteilung von Arbeitsplatzmessungen bieten wir im Rahmen der Leistung Messtechnik & Analytik an, verzahnt mit dem Explosionsschutz (brennbare Dämpfe) und der Sicherheitstechnik. Verbindlich sind die GKV und das ASchG in ihrer geltenden Fassung.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall; verbindlich sind die jeweils geltenden Rechts- und Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung.

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