Eine Ausbreitungsberechnung liefert Konzentrations- oder Depositionswerte an den Beurteilungspunkten. Ob diese Werte zulässig sind, entscheidet sich am rechtlichen Beurteilungsrahmen — für Luftschadstoffe in Österreich vor allem am Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) und an den Schutzinteressen der Gewerbeordnung. Dieser Artikel ordnet die Begriffe und das Prüfschema.

Immission, Emission, Deposition

Grenz-, Ziel- und Alarmwerte

Das IG-L legt für die maßgeblichen Schadstoffe Immissionsgrenzwerte fest, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Kennzeichnend ist die Bindung jedes Wertes an einen Mittelungszeitraum:

Maßgebliche Schadstoffe sind u. a. Feinstaub (PM10, PM2,5), Stickstoffdioxid (NO₂), Schwefeldioxid (SO₂), Kohlenmonoxid (CO), Benzol, Blei sowie Staubinhaltsstoffe. Die konkreten Zahlenwerte, Mittelungszeiträume und Toleranzmargen ergeben sich unmittelbar aus dem IG-L und seinen Anlagen in der geltenden Fassung und sind dort verbindlich nachzuschlagen.

Zusatz-, Vor- und Gesamtbelastung

Die Beurteilung trennt die Beiträge:

Irrelevanzschwelle

Ein zentrales Werkzeug im Verfahren ist die Irrelevanzschwelle: Liegt die Zusatzbelastung der Anlage weit unterhalb des Grenzwertes (üblicherweise als kleiner Prozentsatz des Grenzwertes definiert), gilt ihr Beitrag als vernachlässigbar (irrelevant) — auch wenn die Vorbelastung bereits hoch ist. Damit lässt sich verhältnismäßig beurteilen, ohne jede geringfügige Quelle an der Gesamtbelastung scheitern zu lassen. Die konkrete Schwelle richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Regelwerk/Leitfaden.

Ablauf der Immissionsbeurteilung

  1. Quellterm und Emissionsmassenströme bestimmen.
  2. Ausbreitung rechnen (Meteorologie, Gelände, Bebauung).
  3. Zusatzbelastung an den Beurteilungspunkten ermitteln.
  4. Gegen Irrelevanzschwelle prüfen; wenn nicht irrelevant:
  5. Gesamtbelastung (mit Vorbelastung) bilden und mit IG-L-Grenzwerten sowie den Schutzinteressen der GewO vergleichen.
  6. Bei Überschreitung: Maßnahmen (Minderung, Kaminhöhe, Verfahren) und erneute Beurteilung.

Abgrenzung

Das IG-L schützt die Außenluft (Immission). Davon zu unterscheiden sind Emissionsgrenzwerte aus Anlagenverordnungen (was der Kamin abgeben darf) und der Arbeitsplatz (Grenzwerte-Verordnung/MAK für die Luft am Arbeitsplatz) — verschiedene Schutzgüter mit eigenen Werten.

Einordnung

Immissionsprognose, Vergleich mit dem Beurteilungsrahmen und die Ableitung von Maßnahmen begleiten wir im Rahmen der Leistungen Ausbreitungsberechnung und Messtechnik & Analytik. Verbindlich sind die Grenz- und Zielwerte des IG-L in der geltenden Fassung; dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall; verbindlich sind die jeweils geltenden Rechts- und Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung.

← Zurück zum Wiki

Interessiert an einer Zusammenarbeit?

Let’s talk.

Kontakt aufnehmen