Eine Ausbreitungsberechnung liefert Konzentrations- oder Depositionswerte an den Beurteilungspunkten. Ob diese Werte zulässig sind, entscheidet sich am rechtlichen Beurteilungsrahmen — für Luftschadstoffe in Österreich vor allem am Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) und an den Schutzinteressen der Gewerbeordnung. Dieser Artikel ordnet die Begriffe und das Prüfschema.
Immission, Emission, Deposition
- Emission — was die Quelle abgibt (Quellterm, z. B. in g/s oder mg/m³ im Abgas). Grundlage der Emissionsmessung.
- Immission — was in der Umgebungsluft ankommt (bodennahe Konzentration, meist in µg/m³) und auf Menschen, Tiere und Pflanzen einwirkt.
- Deposition — der Eintrag in Boden/Vegetation (Staubniederschlag, z. B. in mg/(m²·d)).
Grenz-, Ziel- und Alarmwerte
Das IG-L legt für die maßgeblichen Schadstoffe Immissionsgrenzwerte fest, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Kennzeichnend ist die Bindung jedes Wertes an einen Mittelungszeitraum:
- Kurzzeitwerte — Halbstunden-, Stunden- oder Tagesmittelwerte (erfassen Spitzen).
- Langzeitwerte — Jahresmittelwerte (erfassen die Dauerbelastung).
- Für einige Schadstoffe ist eine zulässige Zahl von Überschreitungen pro Jahr definiert; daneben gibt es Zielwerte (anzustreben) und für bestimmte Stoffe Alarmwerte.
Maßgebliche Schadstoffe sind u. a. Feinstaub (PM10, PM2,5), Stickstoffdioxid (NO₂), Schwefeldioxid (SO₂), Kohlenmonoxid (CO), Benzol, Blei sowie Staubinhaltsstoffe. Die konkreten Zahlenwerte, Mittelungszeiträume und Toleranzmargen ergeben sich unmittelbar aus dem IG-L und seinen Anlagen in der geltenden Fassung und sind dort verbindlich nachzuschlagen.
Zusatz-, Vor- und Gesamtbelastung
Die Beurteilung trennt die Beiträge:
- Zusatzbelastung — der von der beantragten Anlage verursachte Beitrag (Ergebnis der Ausbreitungsrechnung).
- Vorbelastung — die bereits vorhandene Hintergrundbelastung (Messung oder Kataster).
- Gesamtbelastung = Vor- + Zusatzbelastung; sie wird mit dem Grenz-/Beurteilungswert verglichen.
Irrelevanzschwelle
Ein zentrales Werkzeug im Verfahren ist die Irrelevanzschwelle: Liegt die Zusatzbelastung der Anlage weit unterhalb des Grenzwertes (üblicherweise als kleiner Prozentsatz des Grenzwertes definiert), gilt ihr Beitrag als vernachlässigbar (irrelevant) — auch wenn die Vorbelastung bereits hoch ist. Damit lässt sich verhältnismäßig beurteilen, ohne jede geringfügige Quelle an der Gesamtbelastung scheitern zu lassen. Die konkrete Schwelle richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Regelwerk/Leitfaden.
Ablauf der Immissionsbeurteilung
- Quellterm und Emissionsmassenströme bestimmen.
- Ausbreitung rechnen (Meteorologie, Gelände, Bebauung).
- Zusatzbelastung an den Beurteilungspunkten ermitteln.
- Gegen Irrelevanzschwelle prüfen; wenn nicht irrelevant:
- Gesamtbelastung (mit Vorbelastung) bilden und mit IG-L-Grenzwerten sowie den Schutzinteressen der GewO vergleichen.
- Bei Überschreitung: Maßnahmen (Minderung, Kaminhöhe, Verfahren) und erneute Beurteilung.
Abgrenzung
Das IG-L schützt die Außenluft (Immission). Davon zu unterscheiden sind Emissionsgrenzwerte aus Anlagenverordnungen (was der Kamin abgeben darf) und der Arbeitsplatz (Grenzwerte-Verordnung/MAK für die Luft am Arbeitsplatz) — verschiedene Schutzgüter mit eigenen Werten.
Einordnung
Immissionsprognose, Vergleich mit dem Beurteilungsrahmen und die Ableitung von Maßnahmen begleiten wir im Rahmen der Leistungen Ausbreitungsberechnung und Messtechnik & Analytik. Verbindlich sind die Grenz- und Zielwerte des IG-L in der geltenden Fassung; dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall.