Die Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK) ist der Sauerstoffanteil, unterhalb dessen keine Explosion mehr möglich ist — die zentrale Kenngröße der Inertisierung. Sie sinkt mit steigender Temperatur, und zwar stoff- und inertgasabhängig. Dieser Rechner schätzt die SGK bei einer beliebigen Zieltemperatur ab. Formel, Koeffizienten und Grenzen sind unter dem Rechner dokumentiert.

Sauerstoffgrenzkonzentrations-Rechner

Schätzt die Sauerstoffgrenzkonzentration SGK (in Vol.-%) bei einer beliebigen Zieltemperatur ab. Stoff und Inertgas (N₂/CO₂/H₂O) setzen den Temperaturkoeffizienten ks; die SGK bei Bezugstemperatur ist einzugeben.

SGK(T):

Formel: — Bezug T0 = 20 °C; ks ist stoff- und inertgasspezifisch (negativ). Linear bis ca. 300 °C belegt.

Hinweis: Das Ergebnis dient der ersten Orientierung und ersetzt keine sicherheitstechnische Beurteilung im Einzelfall; es ist kein Gutachten. Für verbindliche Aussagen sind die konkreten Stoff- und Betriebsdaten sowie die einschlägigen Regelwerke heranzuziehen.

Dokumentation & fachlicher Hintergrund

1.  Modell & Formel

Die Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK) — auch Sauerstoffgrenzwert oder LOC (limiting oxygen concentration) — gibt an, unterhalb welcher Sauerstoffkonzentration ein Gemisch nicht mehr explosionsfähig ist. Sie ist die Grundlage der Inertisierung: Durch Zugabe eines Inertgases wird der Sauerstoffanteil unter die SGK gesenkt.

Die Wirksamkeit des Inertgases nimmt in der Reihenfolge Ar < N₂ < He < H₂O < CO₂ zu: CO₂ und Wasserdampf senken die SGK am stärksten (höhere Wärmekapazität), ein Inertisieren gelingt mit ihnen also mit geringerem Aufwand als mit Stickstoff.

Die SGK sinkt mit steigender Temperatur linear (PTB-Bericht, Gl. 6), bezogen auf T0 = 20 °C:

Der Temperaturkoeffizient ks (Einheit K−1) ist negativ und hängt sowohl vom brennbaren Stoff als auch vom verwendeten Inertgas I (N₂, CO₂ oder H₂O) ab.

2.  Parameter — jede Eingabegröße erklärt
Stoff und Inertgas
Die Kombination aus brennbarem Stoff und Inertgas (N₂/CO₂/H₂O) setzt den Temperaturkoeffizienten ks aus PTB Tab. 6.
SGK bei Bezugstemperatur — SGK(T0) (Vol.-%)
Sauerstoffgrenzkonzentration im bekannten Referenzzustand (Bezug 20 °C). Dieser Wert ist einzugeben — er ist in Tab. 6 nicht enthalten, die Tabelle liefert nur ks.
Temperaturkoeffizient ks (1/K)
Stoff- und inertgasspezifisch, negativ. Aus der Auswahl vorbelegt, frei überschreibbar.
Bezugstemperatur T0 (°C)
Temperatur, auf die SGK(T0) und ks bezogen sind (20 °C).
Zieltemperatur T (°C)
Temperatur, für die die SGK abgeschätzt werden soll.

Dezimaltrennung wahlweise mit Punkt oder Komma.

3.  Temperaturkoeffizienten ks (PTB Tab. 6)

Temperaturkoeffizienten der SGK je Stoff und Inertgas nach PTB-Bericht (Hirsch/Brandes 2014, Tab. 6), bezogen auf T0 = 20 °C, Einheit K−1.

Stoff N₂ CO₂ H₂O
Wasserstoff -0,0018 -0,0013 -0,0013
Kohlenmonoxid -0,0016 -0,0012 -0,0011
Methan -0,0012 -0,0005 -0,0006
Ethan -0,0012 -0,0008 -0,0006
Propan -0,0012 -0,0007 -0,0008
Isobutan -0,0012 -0,0007 -0,0003
Hexan -0,0012 0,0000
Cyclohexan -0,0010 -0,0010
Ethylen -0,0009 -0,0006
Propylen -0,0005 -0,0006
Isobuten -0,0011 -0,0005 -0,0007
Benzol -0,0011 -0,00065
Toluol -0,0010 -0,0005
o-Xylol -0,0008 -0,0006
Methanol -0,0013 -0,0007
Ethanol -0,0007 -0,0004
Propanol -0,0011
Isopropanol -0,0004 -0,0004
n-Butanol -0,0002
tert-Butanol -0,0004
Hexanol -0,0013
Propylformiat -0,0009
Ethylacetat -0,0011
Butylacetat -0,0012
Butanon-2 -0,0016
Cyclohexanon -0,0008
Dimethylether -0,0011
Dipropylether -0,0012
Tetrahydrofuran -0,0012
Dioxan -0,0010
Acetaldehyd -0,0010
Acrylsäure -0,0012
Schwefelkohlenstoff -0,0008
4.  Annahmen & Grenzen
  • Vollständige Tabelle, lückenhafte Spalten: Übernommen sind alle 33 Stoffzeilen aus Tab. 6. Für N₂ liegt zu jedem Stoff ein Wert vor; die CO₂- und H₂O-Spalten sind im Original lückenhaft — „—" bedeutet Leerzelle in der Quelle, kein Messwert (der Rechner sperrt solche Kombinationen). Für Argon und Helium nennt der Bericht keine Koeffizienten. Bei n-Hexan steht für CO₂ im Original exakt 0.
  • Sonderfall Cyclohexan (geklärt 2026-08-02): Die gedruckte Tab.-6-Zeile (ks(N₂) = −0,0004, ks(CO₂) = −0,0010) widerspricht der sonst durchgängigen Systematik |ks(N₂)| >  |ks(CO₂)|, der Textaussage des Berichts (absolute Änderung in N₂ typisch −0,8 bis −1,2 Vol.-% pro 100 K) und der eigenen experimentellen Abb. 39 des Berichts (SGK(N₂) bei 1 bar: ≈ 9,25 Vol.-% bei Raumtemperatur → ≈ 8,5 Vol.-% bei 100 °C, also ks ≈ −0,0010 K⁻¹) — wahrscheinlich ein Satzfehler (vertauschte Spalten). Verwendet wird deshalb ks(N₂) = −0,0010 (aus Abb. 39 belegt und konservativ); ks(CO₂) bleibt wie gedruckt −0,0010 (der konservativere der beiden Kandidatenwerte). Fachlich geprüft und freigegeben (DI Patrick Ortbauer, 2026-08-02).
  • SGK(T0) ist Nutzereingabe: Der Ausgangswert der SGK bei 20 °C ist nicht Teil von Tab. 6 und je Stoff/ Inertgas separat aus der Literatur zu übernehmen.
  • Gültigkeitsbereich: Die lineare Näherung ist etwa bis 300 °C belegt; darüber ist eine Extrapolation nicht abgesichert.
  • Sicherheitszuschlag: Bei schmaler Datenbasis empfiehlt sich für die Auslegung ein Abschlag zur sicheren Seite.
5.  Rechenbeispiel

Aufgabe: SGK von Methan bei Inertisierung mit Stickstoff (N₂) und einer Prozesstemperatur von 100 °C.

Gegeben:

  • SGK(T0) = 12 Vol.-% (bei T0 = 20 °C)
  • ks = −0,0012 K−1 (Methan in N₂, Tab. 6)
  • Zieltemperatur T = 100 °C

Schritt 1 — Temperaturdifferenz:

Schritt 2 — Korrekturfaktor:

Schritt 3 — SGK bei Zieltemperatur:

Die SGK sinkt also von 12 Vol.-% auf rund 10,85 Vol.-% — bei höherer Temperatur muss der Sauerstoffgehalt zur Inertisierung stärker abgesenkt werden. Die bei 20 °C bestimmte Grenze liegt hier nicht auf der sicheren Seite.

6.  Quellen & Stand

Formel (Gl. 6) und Temperaturkoeffizienten ks (Tab. 6): W. Hirsch, E. Brandes, Sicherheitstechnische Kenngrößen bei nichtatmosphärischen Bedingungen — Gase und Dämpfe, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Braunschweig 2014. Bezugstemperatur der Koeffizienten T0 = 20 °C. Tabelle vollständig übernommen (33 Stoffe; Leerzellen des Originals bleiben leer) aus dem BG-RCI-PDF (SHA-256 795b4ce1…), Spaltenzuordnung am gerenderten Tabellenbild gegengeprüft, abgerufen 2026-08-02, fachlich freigegeben (DI Patrick Ortbauer, 2026-08-02; Cyclohexan-Sonderfall siehe Abschnitt „Annahmen & Grenzen").

Stand: 2026-08.

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