Das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 wurde mit der Oö. LuftREnTG-Novelle 2026 geändert. Das Landesgesetz wurde am 12. März 2026 in der 42. Sitzung des Oberösterreichischen Landtages (XXIX. Gesetzgebungsperiode; Regierungsvorlage Beilage Nr. 1278/2026, Ausschussbericht Beilage Nr. 1291/2026) beschlossen und am 26. März 2026 als LGBl. Nr. 30/2026 kundgemacht.
Inkrafttreten. Die Novelle tritt nach ihrer Inkrafttretensbestimmung „mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich zweitfolgenden Monatsersten" in Kraft — bei Kundmachung am 26. März 2026 somit mit 1. Mai 2026. Einzelne Bestimmungen treten frühestens zu diesem Zeitpunkt in Kraft.
Unionsrechtlicher Hintergrund. Als umgesetzte Rechtsakte weist die Kundmachung die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz sowie die Verordnung (EU) 2021/1119 (Europäisches Klimagesetz) aus.
Relevant für: Betriebsanlagen in Oberösterreich mit Heizungs-, Klima- und Gasanlagen. Betroffen sind insbesondere die Überwachungs-, Prüf- und Dokumentationspflichten für diese Anlagen sowie die damit verbundenen Meldewege gegenüber der Behörde. Für Anlagenbeurteilungen, wiederkehrende Prüfungen und Genehmigungsverfahren im ACS-Kernraum Oberösterreich ist die geänderte Fassung zugrunde zu legen — siehe Kesselanlagen und Thermoprozesse und Behörden-Engineering.
Diese Meldung wird nachgetragen: Die Novelle war in der Rubrik „Aktuelles" bisher nicht erfasst. Maßgeblich sind die Bestimmungen der geltenden Fassung im Einzelfall; der Umfang der geänderten Pflichten je Anlagentyp ist dem Gesetzestext zu entnehmen.
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: LGBl. OÖ Nr. 30/2026